In NRW sowie in fast allen anderen Bundesländern besteht mittlerweile eine Verpflichtung zur Abrechnung von Kaltwasser bei Wohngebäuden. Das ist auch gut so, denn der Einbau von Kaltwasserzählern führt zu erheblichen Einsparungen des Wasserverbrauchs
und zu einer verbrauchsgerechten Aufteilung der Kosten unter den Mietern.
Ob in Ihrem Bundesland eine Verpflichtung besteht, können sie in den jeweiligen Landesbauordnungen nachlesen oder sprechen Sie uns gerne an.